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Keine Rundfunkgebühren auf Büro-Rechner?

1. August 2008

Ein Anwalt klagte gegen die monatlichen Rundfunkgebühren von 5,52 Euro für beruflich genutzte Rechner und gewann. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, der Mann sei kein Rundfunkteilnehmer, obwohl er mit seinem PC übers Internet öffentlich-rechtliche Programme schauen könne. Ein Computer in Geschäftsräumen werde normalerweise nicht zum Empfangen von TV-Programmen genutzt, so das Gericht. Es verwies außerdem auf das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.

Ob die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.

Meldung Chip.de vom 30.07.2008